Das Sozialgesetzbuch (SGB) XI enthält die Regelungen zur Sozialen Pflegeversicherung. Hier ist festgeschrieben wie Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, welche Leistungen und Gelder für die ambulante und stationäre Pflege vorgesehen sind und wer wofür zuständig ist. (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/BJNR101500994.html)
Im Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG) ist die 10tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung (https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/BJNR089600008.html) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) die Freistellung bis zu 24 Monaten zur Pflege eines nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/BJNR256410011.html).
Beide Gesetze dienen der Unterstützung berufstätiger pflegender Angehöriger und sollen die häusliche Pflege erleichtern bzw. ermöglichen.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Seite des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) mit Hinweisen zur telefonischen Beratung, dem Familienpflegezeitrechner und Muster für notwendige Schreiben und Infomaterial https://www.wege-zur-pflege.de/start.
Auf Grund der Corona-Pandemie wurden einige Regelungen für pflegende Angehörige bis zum 30. April 2023 verbessert. Die genauen Informationen finden Sie hier https://www.wege-zur-pflege.de/corona