Gesetzliche Regelungen

Angebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag

TMASFFG

Thüringer MInisterium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Pflegebedürftige sollen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung leben können. Dank der Hilfe ihrer Familien ist dies auch in vielen Fällen möglich. Oft kommen die Angehörigen pflegebedürftiger Menschen aber schnell an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und benötigen Unterstützung. Darum existieren auch in Thüringen niedrigschwellige Unterstützungsangebote. Dies sind Angebote, die Pflegepersonen entlasten und pflegebedürftigen Menschen helfen sollen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und den Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können.
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Mustervereinbarung nach § 45 SGB XI zu den Kursangeboten für die Nachbarschaftshilfe

Die Nachbarschaftshilfe ist grundsätzlich eine Tätigkeit, die Pflegepersonen entlasten soll. Pflegebedürftige sollen stundenweise durch „Nachbarschaftshelfer“ betreut und aktiviert werden. Übergangsregelung: Für die Nachbarschaftshilfe in Thüringen gilt eine Übergangsregelung. In einem befristeten Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.12.2024 besteht die Möglichkeit, auch ohne Kurs eine entsprechende Anerkennung als Nachbarschaftshelferin oder -helfer zu erhalten.
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Das Sozialgesetzbuch (SGB) XI enthält die Regelungen zur Sozialen Pflegeversicherung. Hier ist festgeschrieben wie Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, welche Leistungen und Gelder für die ambulante und stationäre Pflege vorgesehen sind und wer wofür zuständig ist. (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/BJNR101500994.html)

Im Gesetz über die Pflegezeit (PflegeZG) ist die 10tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung (https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/BJNR089600008.html) und im Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) die Freistellung bis zu 24 Monaten zur Pflege eines nahen Angehörigen im häuslichen Umfeld geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/BJNR256410011.html).

Beide Gesetze dienen der Unterstützung berufstätiger pflegender Angehöriger und sollen die häusliche Pflege erleichtern bzw. ermöglichen.

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Seite des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) mit Hinweisen zur telefonischen Beratung, dem Familienpflegezeitrechner und Muster für notwendige Schreiben und Infomaterial https://www.wege-zur-pflege.de/start.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurden einige Regelungen für pflegende Angehörige bis zum 30. April 2023 verbessert. Die genauen Informationen finden Sie hier https://www.wege-zur-pflege.de/corona

BÜRO IN ERFURT

wir pflegen - Interessenvertretung u. Selbsthilfe pflegender Angehöriger in Thüringen e.V.

Marcel-Breuer-Ring 25
99085 Erfurt

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